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AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Es gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
     
  2. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit uns, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
     
  3. Mitgeltend, sofern vereinbart, ist zudem unsere Qualitätssicherungsvereinbarung

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Der Vertrag kommt durch jeweils schriftliche Bestellung und Annahmebestätigung durch den Lieferanten zustande.
     
  2. Nimmt der Lieferant eine Bestellung nicht innerhalb von zwei Wochen seit Zugang an, so sind wir jederzeit zum Widerruf berechtigt.

§ 3 Lieferung

  1. Die in der Bestellung angegebenen Termine der Lieferung und Leistung sind bindend.
     
  2. Solange der Lieferant seine Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hat, können wir im Rahmen der Zumutbarkeit Bestelländerungen hinsichtlich Konstruktion, Ausführung und Lieferzeit verlangen. Dabei sind die Folgen der Bestelländerung (Mehr- oder Minderkosten etc.) einvernehmlich zu regeln.
     
  3. Die Beauftragung von Subunternehmen zur Erbringung der Hauptleistung ist ausgeschlossen.
     
  4. Änderungen des Liefergegenstandes - insbesondere technische Weiterentwicklungen - sind nur nach Vorankündigung des Lieferanten und mit Zustimmung von uns zulässig.
     
  5. Bei Überschreiten der Lieferzeit wird für jeden Tag des Lieferverzuges eine Vertragsstrafe von mindestens 0,25 % des Lieferwertes höchstens jedoch 5 % des Lieferwertes zur Zahlung fällig. Wir behalten uns dabei vor, einen darüber hinausgehenden Schaden gegen Nachweis geltend zu machen. Die Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung vorbehalten.

§ 4 Gefahrübergang

  1. Die Ware ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, an den in der Bestellung genannten Verwendungsort auf Kosten des Lieferanten zu liefern.
     
  2. Die Ware ist ordnungsgemäß vom Lieferanten zu verpacken. Verpackungsmaterial ist vom Lieferanten zur weiteren Verwendung oder ordnungsgemäßen Entsorgung auf Anforderung von uns kostenfrei zurückzunehmen. Die Gefahr geht mit der Entgegennahme der Lieferung durch uns über.
     
  3. Teilleistungen sind nicht gestattet, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.

§ 5 Zahlung

  1. Die Zahlung erfolgt 30 Tage nach Eingang einer vertragsgemäßen Lieferung der Ware und ordnungsgemäßer und prüffähiger Rechnung.
     
  2. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen Ansprüche des Lieferanten aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abgetreten werden. § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
     
  3. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Lieferanten Überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Lieferanten unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Unterlagen sind jederzeit auf Anforderung an uns zurückzugeben.

§ 6 Mängelhaftung

  1. Die Lieferung der Ware hat vertragsgemäß, nach dem neuesten Stand der Technik zu erfolgen. Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Ansprüche (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadenersatz) zu. Entgegen § 377 HGB müssen Mängel erst mitgeteilt werden, sobald diese im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden.
     
  2. Der Lieferant steht für die Beschaffung der für die Lieferung erforderlichen Zulieferungen und Leistungen - auch ohne Verschulden - uneingeschränkt ein.

§ 7 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
     
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
     
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen bei Vertragsschluss sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.